

Grußwort
des Veranstalters
Hallo Wanderfreunde,
helft mit, die Aufbruchstimmung im Deutschen Volkssportverband zu nutzen. Seit 1. Januar 2005 besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines permanenten Wanderweges für alle Mitgliedsvereine. Diese Probephase endet am 31. Dezember 2007 laut Beschluss des Gesamtpräsidiums.
Viele Wanderer scheuen große Wanderveranstaltungen, andere sagen, ich zahle doch nicht dafür, dass ich wandern darf. Alle die das Wandern lieben, haben die Möglichkeit sich die Landschaft in aller Ruhe und ohne Zeitlimit allein bzw. in der Gruppe anzusehen. Diesen Vorteil hat eine ausgeschilderte Wanderstrecke, da man dies ganzjährig tun kann.
Die Wanderabteilung des TSV 2000 Rothenburg wollen diese neue Art des Wandern, welche
in vielen IVV -
Das Startlokal Gasthof-
Ein kleiner Aufenthalt in der Altstadt von Rothenburg oder ein Besuch der zahlreichen Museen kann diese Wanderung abrunden.
Die Wanderabteilung des TSV 2000 Rothenburg wünschen Ihnen eine angenehme Wanderung
auf unserem „Permanenten Wanderweg Altstadtblick", sowie einen schönen Aufenthalt
in Rothenburg, eine gute unfallfreie An-
JOCHEN MESSERSCHMIDT, Abteilungsleiter
Start und Ziel: Hotel-
Startzeiten: Der Wanderweg ist ganzjährig ab 8 Uhr begehbar. Letzte Startmöglichkeit zwei Stunden vor Sonnenuntergang. Dienstags nur nach telefonischer Rücksprache
Startgebühr: 1,50 EUR pro Teilnehmer, einschließlich IVV -
Teilnahme: Die Veranstaltung ist eine Volkssportveranstaltung ohne Sollzeiten. Sie wird nach den Richtlinien des Deutschen Volkssportverbandes e.V. (DVV) im IVV durchgeführt. Mit der Meldung zu dieser Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Richtlinien des DVV an. Er verpflichtet sich, die sportlichen und umweltschützenden Grundsätze einzuhalten.
Haftpflicht-
Kontrollstellen: Als Kontrollstellen befinden sich an der Strecke weiße Schilder
mit roter Schrift. Die Buchstaben dieser Selbstkontrollen sind in die vorgesehenen
Felder auf der Startkarte einzutragen. Der IW-
Verpflegung: Keine Einkehrmöglichkeit auf der Wanderstrecke.
IW-
Wichtige Hinweise: Das Anbringen von Plakaten und das Auslegen von Prospekten auf der Strecke und an den geparkten Fahrzeugen ist gesetzlich verboten. Das Wegwerfen von Papier und sonstigen Abfällen ist Umweltverschmutzung und daher zu unterlassen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilnehmer haftbar gemacht werden. Beim Überqueren beziehungsweise Benutzen öffentlicher Straßen sind die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Wegen Tollwutgefahr sind die mitgeführten Tiere an der Leine zu führen. Das Rauchen im Wald ist verboten. In den Wintermonaten wird die Strecke weder von Schnee geräumt, noch gestreut