

Durchführungsbestimmungen und Organisationsplan:
1. Teilnahme: Die Veranstaltung ist eine Volkssportveranstaltung ohne Sollzeiten. Sie wird nach den Richtlinien des
Deutschen Volkssportverbandes e. V. (DVV) im IVV durchgeführt. Mit der Meldung zu dieser Veranstaltung erkennt
der Teilnehmer die Richtlinien des DVV an. Er verpflichtet sich, die sportlichen und umweltschützenden Grundsätze
einzuhalten.
2. Start und Ziel: Sporthalle Erlbacher Straße 5 am Stadion.
3. Startzeiten: Samstag, 25. Februar 2012 von 7.00 bis 12.00 Uhr -
von 12.00 bis 16.00 Uhr -
13.00 Uhr -
4. Streckenlängen: 6 km, 11 km, Altstadtwanderung (11 km) und Halbmarathon (21 km)
5. Auszeichnung: Tasche mit Rothenburger Motiv B-
6. Startgebühren: EURO 1,50 für Teilnehmer, die den IVV-
Volkssportabzeichen gewertet wird.
EURO 3,80 bei gewünschter Auszeichnung einschließlich IVV-
7. Voranmeldungen: Einzel-
Startgebühr auf das Konto Nr. 904 938 bei der Sparkasse Rothenburg o.d.T. (BLZ 765 518 60) unter Angabe von
Name und Adresse. Bei Gruppenmeldungen ist gleichzeitig eine Auflistung von Namen, Adressen schriftlich zu senden
an Jochen Messerschmidt, Dinkelsbühler Straße 38, 91541 Rothenburg o.d.T. Ehrenpreise für alle auswärtigen und
einheimischen Gruppen ab 30 Teilnehmer. Die stärkste auswärtige Gruppe erhält einen Wanderpokal. Pokalverleihung
am Sonntag, 26. Februar 2012 um 12.00 Uhr.
8. Versicherungen: Die Veranstaltung ist über den DVV gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Start und Zielgelände und die markierten Strecken. Es besteht eine
Unfallversicherung für Teilnehmer. Hierbei gilt der Versicherungsschutz für Unfälle, die sich während der Veranstaltung
auf den markierten Strecken ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen, mit Namen und vollständiger
Adresse versehenen Startkarte ist. Eine Haftung bei Unfällen außerhalb der markierten Strecke ist ausgeschlossen.
Die Versicherungsleistungen und Meldebogen liegen beim Veranstalter vor.
9. Kontrollstellen: Die erworbene Startkarte ist auf der Strecke mitzuführen und an den Kontrollstellen zur
Kennzeichnung persönlich vorzulegen. Teilnehmer mit mehreren Startkarten, oder wenn Name und Adresse nicht
ausgefüllt sind, werden zurückgewiesen.
10. Verpflegung: Jeder Teilnehmer erhält mit gültiger Startkarte an den Kontrollstellen kostenlos Fleischbrühe.
11. Auszeichnung und IVV-
Vorlage und namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Wertungsheft erteilt, wenn alle Streckenkontrollstempel
vorhanden sind. Die Veranstaltung wird gemäß den Teilnahmebedingungen für das Internationale Volkssportabzeichen
gewertet. Teilnehmer mit mehreren Startkarten werden zurückgewiesen. Der IVV Wertungsstempel wird ausschließlich
in verbandseigene Wertungshefte vergeben. Bei Wandertagen erhält der Teilnehmer pro Veranstaltungstag und
Volkssportart einen IVV-
eine eigene Startkarte erforderlich. In das IVV Wertungsheft (Kilometerwertung) wird bei allen Teilnehmern die
tatsächlich zurückgelegte Strecke eingetragen.
12. Der Sanitätsdienst erfolgt gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen.
13. Name und Anschrift des Verantwortlichen für die Veranstaltung: Jochen Messerschmidt, Dinkelsbühler
Straße 38, 91541 Rothenburg o.d.T., Tel.+Fax (0 98 61) 17 52
14. Auskunft: Internet: http://www.rothenburg wandern.de · E-
Roland Schlötterer, Wildenhof 2, 91607 Gebsattel Tel/Fax: 09861/933118
15. Wichtige Hinweise: Werbung für Veranstaltungen, die für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet werden,
sind auf dem Start und Zielgelände erlaubt. Gewerbliche Verkaufsstände Dritter sind nur zulässig, soweit sie für die
Gemeinnützigkeit des Veranstalters unschädlich sind. Abfälle bitte in die bereitgestellten Abfallbehälter werfen.
Bei der Überquerung bzw. der Benutzung von Straßen ist die StVO zu beachten.
Wegen Tollwutgefahr sind Tiere an der Leine zu führen. Rauchen ist im Wald verboten.
Wurde die Startgebühr überwiesen, ist der Einzahlungsbeleg mitzubringen. Nicht abgeholte Startkarten verfallen
ohne Rückerstattung der Gebühr oder Aushändigung der Auszeichnung.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.