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Durchführungsbestimmungen und Organisationsplan:

 

1. Teilnahme: Die Veranstaltung ist eine Volkssportveranstaltung ohne Sollzeiten. Sie wird nach den Richtlinien des

Deutschen Volkssportverbandes e. V. (DVV) im IVV durchgeführt. Mit der Meldung zu dieser Veranstaltung erkennt

der Teilnehmer die Richtlinien des DVV an. Er verpflichtet sich, die sportlichen und umweltschützenden Grundsätze

einzuhalten.

2. Start und Ziel: Sporthalle Erlbacher Straße 5 am Stadion.

3. Startzeiten: Samstag, 25. Februar 2012 von 7.00 bis 12.00 Uhr - 6 km, 11 km und Halbmarathon. Altstadtwanderung

von 12.00 bis 16.00 Uhr - nur 11 km; Sonntag 26. Februar 2012 von 7.00 bis 14.00 Uhr - 6 km, 11 km und 7.00 bis

13.00 Uhr - Halbmarathon von 7.00 bis 12.00 Uhr nur 21 km. Zielschluss: Samstag 18.00 Uhr, Sonntag 17.00 Uhr.

4. Streckenlängen: 6 km, 11 km, Altstadtwanderung (11 km) und Halbmarathon (21 km)

5. Auszeichnung: Tasche mit Rothenburger Motiv B-Medallie, Windlicht + Tasche mit Rothenburger Motiv

6. Startgebühren: EURO 1,50 für Teilnehmer, die den IVV-Wertungsstempel erwerben wollen, der für das Internationale

Volkssportabzeichen gewertet wird.

EURO 3,80 bei gewünschter Auszeichnung einschließlich IVV-Wertungsstempel

7. Voranmeldungen: Einzel- und Gruppenmeldungen bis spätestens 16. Februar 2012 durch Einzahlung der

Startgebühr auf das Konto Nr. 904 938 bei der Sparkasse Rothenburg o.d.T. (BLZ 765 518 60) unter Angabe von

Name und Adresse. Bei Gruppenmeldungen ist gleichzeitig eine Auflistung von Namen, Adressen schriftlich zu senden

an Jochen Messerschmidt, Dinkelsbühler Straße 38, 91541 Rothenburg o.d.T. Ehrenpreise für alle auswärtigen und

einheimischen Gruppen ab 30 Teilnehmer. Die stärkste auswärtige Gruppe erhält einen Wanderpokal. Pokalverleihung

am Sonntag, 26. Februar 2012 um 12.00 Uhr.

8. Versicherungen: Die Veranstaltung ist über den DVV gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Der

Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Start und Zielgelände und die markierten Strecken. Es besteht eine

Unfallversicherung für Teilnehmer. Hierbei gilt der Versicherungsschutz für Unfälle, die sich während der Veranstaltung

auf den markierten Strecken ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen, mit Namen und vollständiger

Adresse versehenen Startkarte ist. Eine Haftung bei Unfällen außerhalb der markierten Strecke ist ausgeschlossen.

Die Versicherungsleistungen und Meldebogen liegen beim Veranstalter vor.

9. Kontrollstellen: Die erworbene Startkarte ist auf der Strecke mitzuführen und an den Kontrollstellen zur

Kennzeichnung persönlich vorzulegen. Teilnehmer mit mehreren Startkarten, oder wenn Name und Adresse nicht

ausgefüllt sind, werden zurückgewiesen.

10. Verpflegung: Jeder Teilnehmer erhält mit gültiger Startkarte an den Kontrollstellen kostenlos Fleischbrühe.

11. Auszeichnung und IVV-Wertung: Der IVV Wertungsstempel wird nach absolvierter Strecke nur bei persönlicher

Vorlage und namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Wertungsheft erteilt, wenn alle Streckenkontrollstempel

vorhanden sind. Die Veranstaltung wird gemäß den Teilnahmebedingungen für das Internationale Volkssportabzeichen

gewertet. Teilnehmer mit mehreren Startkarten werden zurückgewiesen. Der IVV Wertungsstempel wird ausschließlich

in verbandseigene Wertungshefte vergeben. Bei Wandertagen erhält der Teilnehmer pro Veranstaltungstag und

Volkssportart einen IVV-Wertungsstempel der Teilnahmewertung. Wird die Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils

eine eigene Startkarte erforderlich. In das IVV Wertungsheft (Kilometerwertung) wird bei allen Teilnehmern die

tatsächlich zurückgelegte Strecke eingetragen.

12. Der Sanitätsdienst erfolgt gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen.

13. Name und Anschrift des Verantwortlichen für die Veranstaltung: Jochen Messerschmidt, Dinkelsbühler

Straße 38, 91541 Rothenburg o.d.T., Tel.+Fax (0 98 61) 17 52

14. Auskunft: Internet: http://www.rothenburg wandern.de · E-mail: Wandern@rothenburg-wandern.de

Roland Schlötterer, Wildenhof 2, 91607 Gebsattel Tel/Fax: 09861/933118

15. Wichtige Hinweise: Werbung für Veranstaltungen, die für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet werden,

sind auf dem Start und Zielgelände erlaubt. Gewerbliche Verkaufsstände Dritter sind nur zulässig, soweit sie für die

Gemeinnützigkeit des Veranstalters unschädlich sind. Abfälle bitte in die bereitgestellten Abfallbehälter werfen.

Bei der Überquerung bzw. der Benutzung von Straßen ist die StVO zu beachten.

Wegen Tollwutgefahr sind Tiere an der Leine zu führen. Rauchen ist im Wald verboten.

Wurde die Startgebühr überwiesen, ist der Einzahlungsbeleg mitzubringen. Nicht abgeholte Startkarten verfallen

ohne Rückerstattung der Gebühr oder Aushändigung der Auszeichnung.

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.